Widerruf und MwSt. Senkung – Bewegt sich da etwas? 

 Dezember 18, 2020

By  Carsten Dohmann

Ein Gespräch mit der Bundestagsabgeordneten Frau Nina Warken

Am 30. November 2020 hatten wir Gelegenheit, mit der Bundestagsabgeordneten Nina Warken zu sprechen. Natürlich virtuell per Videokonferenz, wie es sich in zu Zeiten der Corona-Pandemie ziemt. Mit im Gepäck unser drängendstes Thema: Widerruf im Heizölhandel.

 

EU Richtlinie: Wie läuft die Umsetzung?

Mal abgesehen davon, dass Frau Warken aus Tauberbischofsheim kommt, ist Sie durch Ihre Tätigkeit für die CDU/CSU Fraktion im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz die richtige Ansprechpartnerin, um uns Auskunft über den aktuellen Stand der Umsetzung der EU Richtlinie (2019/2161) zu geben. Kurz zur Erinnerung: diese Richtlinie enthält eine Optimierung des Widerrufrechts für nicht leitungsgebundene Energieträger, zu denen auch Heizöl zählt.

 

Durch die aktuelle Rechtsauslegung in Deutschland wird das Widerrufrecht im speziellen Fall der Heizöllieferung ad absurdum geführt. Die Frist des Widerrufs beginnt nämlich erst mit dem Zeitpunkt der Lieferung. Auf Grund der untrennbaren Vermengung mit Altbeständen im Tank erlischt dieses jedoch im selbigen Augenblick. Auch wenn die Folgen dieser Situation sicherlich alles andere als freudig sind, so ist es doch ein Kuriosum den sowohl Frau Warken als auch wir mit einem Schmunzeln wahrnehmen. „Klar, das ist natürlich eine merkwürdige Konstellation, die sich hier gebildet hat“, so Frau Warken.

 

Das dies nicht im Sinne des Erfinders ist, leuchtet schnell ein, doch wollen wir nicht lange über Sinn oder Unsinn solcher Auswüchse debattieren, sondern viel mehr darüber, was man in Berlin dagegen macht!? Die EU-Richtlinie, die eine Abhilfe schaffen soll, wurde schließlich schon im Dezember 2019 beschlossen und trat am 7. Januar in Kraft. Doch seitdem ist es etwas still geworden…

 

Bundestagsabstimmung schon im März

Frau Warken verfolgte nicht nur die Entwicklung dieser Richtline, sie ist auch mit den besonderen Umständen der aktuellen Lage vertraut und klärt auf: Nach dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie beginnt das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung derselben auf Bundesebene. „Der betreffende Referentenentwurf wurde im Oktober erstellt. Er enthält auch eine entsprechende Anpassung und wurde bereits Ende November dem Kabinett vorgelegt“, berichtet Frau Warken. „Der weitere Zeitplan sieht nun vor, dass der Entwurf im März 2021 im Bundestag und im Mai 2021 anschließend im Bundesrat zur Abstimmung gestellt wird.“

 

Gültigkeit erlangt ein neues Gesetz aber erst zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens. Bisher ist vorgesehen, dass das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie bis zum 27. November 2021 ausgefertigt wird und dieses dann zum 27. Mai 2022 Inkrafttreten soll. Weshalb es noch so lange dauert, bis es soweit ist, ist dem Umstand geschuldet, dass dies die vorgegebenen spätesten Termine der EU sind. Diese haben offenbar unverändert den Einzug in den Referentenentwurf gefunden, so Frau Warken. „Die aktuelle Terminierung im Bundestag und Bundesrat spricht dafür, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause 2021 beschlossen werden und dann eventuell auch früher als Mai 2022 in Kraft treten könnte“, umreißt sie den weiteren Zeithorizont.

 

Bei der Umsetzung der Richtlinie ist zudem immer zu beachten, dass es um ein Paket an Maßnahmen und nicht um einzelne Regelungen geht. Darin begründet sich zum Teil auch die etwas längere Umsetzungszeit der Änderung, erklärt die Bundestagsabgeordnete. Damit steht der vorläufige Zeitplan, aber am Ende wird es vermutlich darauf ankommen, welcher Termin für ein Inkrafttreten des Gesetzes im Bundestag und Bundesrat beschlossen wird.

 

MwSt.-Senkung ade – Verlängerung unwahrscheinlich

Zusammen mit Corona hat natürlich auch die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung den Handel in diesem Jahr bewegt, die Ende Dezember 2020 ausläuft. Zum Januar heißt es dann bei Heizöl und Treibstoffen von 16% rauf auf 19% und bei Pellets zurück von 5% auf 7%. Ein nicht unerheblicher Preisanstieg, insbesondere wenn zeitgleich auch die CO2-Abgabe kommt. Oder kommt es doch ganz anders?

 

Momentan, so berichtet Frau Warken, sei noch nicht entschieden, ob die MwSt.-Senkung noch einmal verlängert werde. „Es gibt berechtigte Argumente für beide Seiten. Während die einen über Umstellungskosten klagen, sorgen sich andere über eine negative Auswirkung auf den Umsatz, wenn die Steuer wieder angehoben wird.“

 

So oder so, mit den Weihnachtsfeiertagen vor der Brust und dem Thema „Rechtssicherheit“ im Hinterkopf bleibt bei diesem Thema nur noch wenig Zeit, bis definitiv eine Entscheidung fallen muss. Die politischen Weichen in Berlin weisen aber eher in Richtung Rückkehr zu den „alten“ Steuersätzen, zumindest wenn man Finanzminister Olaf Scholz glauben schenkt, der sich schon Anfang November festgelegt hatte: „Das endet mit diesem Jahr.“

 

Wir bleiben dran!

Wir halten nach dem Gespräch fest, dass die Mehrwertsteuer zum 1. Januar aller Voraussicht nach wieder angehoben wird und es einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung der EU-Richtlinie im Bundestag gibt. Es bewegt sich also etwas und wir werden weiter im Austausch mit Frau Waken bleiben und berichten, sollte die EU-Richtlinie schneller als bisher angedacht umgesetzt werden können.

 

An dieser Stelle bleibt uns nur noch ein großes Dankeschön an Frau Warken, dass sie sich Zeit für den langen und ausführlichen Austausch mit uns genommen hat und uns einen kleinen Einblick in die Abläufe des Gesetzgebungsverfahrens in Berlin ermöglichte.

Bild: Tobias Koch

Carsten Dohmann